Rechtsanwältinnen Essen
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Informationen

Im Oktober 2017 ist die längst überfällige „Ehe für Alle“ eingeführt worden. Lesben und Schwule können seitdem heiraten und eine Ehe schließen, eine Lebenspartnerschaft kann seitdem nicht mehr geschlossen werden.

Für Paare, die in der Zeit 2001 – 2017 eine Lebenspartnerschaft begründet haben und die Lebenspartnerschaft nicht in eine Ehe umgewandelt haben, gilt weiterhin das Lebenspartnerschaftsrecht.

Wenn eine Ehe geschlossen worden ist bzw. die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt worden ist, klicken Sie bitte hier:

Scheidung-Ehe

Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, auf kostengünstigem und einfachem Wege Ihre Lebenspartnerschaft mit unserer kompetenten Vertretung auch rechtlich zu beenden.

Wir haben uns auf das Recht der schwulen und lesbischen Lebensgemeinschaften seit Gründung unserer Kanzlei im Jahre 1995 spezialisiert. Schon vor Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes haben wir schwule und lesbische Paare beraten und
vertreten. Vortragstätigkeiten und Veröffentlichungen in verschiedenen Medien sowie die Autorinnenschaft des beim Rowohlt Verlag erschienenen Buches und zwischenzeitlich veralteten „Rechtsratgeber Homoehe“ (ISBN 3-499-61486-3) kommen hinzu.

Wir begleiten nunmehr deutschlandweit Aufhebungsverfahren bzw. die „Scheidungen“ von Lebenspartnerschaften und auch Scheidungen von Ehen.

Für die Berechnung der Kosten legen wir die durch das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) vorgeschriebenen Mindestkosten zugrunde. Diese Kosten können von anderen Kanzleien nicht unterboten werden, auch wenn im Internet teilweise zunächst andere Angaben gemacht werden.

Bei einem Gerichtstermin vertreten wir Sie selbst oder ein/e von uns beauftragte/r Rechtsanwältin vor Ort.

Wir freuen uns, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

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